Wir erstellen Ihr Unfallgutachten nach einem Schaden

Kompetente & schnelle Abwicklung Ihres Unfallschadens!

  • Schnelle Abwicklung
  • Für Sie vor Ort
  • Kostenfrei

WIR KONTAKTIEREN SIE SCHNELLSTMÖGLICH

Wir kommen zu Ihnen

Auf der Arbeit
In Ihrer Werkstatt
Bei Ihnen zuhause

Keine Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an
Kosten trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung

Erfahrung

Expertise durch mehrjährige Erfahrung
Über 1000 erstellte Gutachten
Vertreten in Nord- & Süddeutschland

In drei Schritten zu Ihrem KFZ-Gutachten

Besichtigung des Fahrzeuges

Ob auf der Arbeit, bei Ihnen Zuhause oder in der Werkstatt. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo immer Sie es wünschen. Ausgerüstet mit modernem Equipment entdecken wir auch verborgene Schäden und dokumentieren alles beweissicher.

Erstellung des Gutachtens

Wir berechnen die Kosten einer fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben und ermitteln alle weiteren schadensrelevanten Werte wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert.

Einreichung des Schadens bei der Versicherung

Wir versenden das Gutachten direkt an die Versicherung. Auf Wunsch kümmert sich unser Partneranwalt von hier an gern um die weitere Abwicklung des Schadens und übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Versicherung.

DER VERGLEICH

 

Unser Gutachten

Wir handeln in Ihrem Interesse

  • Keine Kosten für Sie
  • Kostenlose Beratung durch Experten
  • Ermittlung maximaler Schadenssumme
  • Unabhängige Schadensbewertung
  • Verrechnungssätze von Markenwerkstätten

Auf eigene Faust

Kompliziert und zeitaufwendig

  • Keine Kosten für Sie
  • Schadensbewertung zu Gunsten der Versicherung
  • Verrechnungssätze von Partner-Werkstätten der Versicherungen
  • Ermittlung minimaler Schadenssumme
  • Versicherer handeln oftmals in eigenem Interesse

LEISTUNGEN

KFZ Gutachten

Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall sind oftmals groß. Als KFZ-Sachverständige helfen wir Ihnen qualifiziert, unkompliziert und schnell Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für eine optimale Abwicklung ihres Schadens, ist ein KFZ Schadensgutachten von großem Vorteil.

KFZ Haftpflicht Gutachten

Wurden Sie als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt, bei dem Sie glauben, diesen nicht selber verschuldet zu haben, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Gemäß § 249 BGB ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet den gesamten Schaden zu begleichen. Sie können diesen Sachschaden mit Hilfe eines Gutachtens dokumentieren/beweisen und somit geltend machen.

Fahrzeugbewertung

Im Falle eines geplanten An- oder Verkauf eines Fahrzeugs, ist es sinnvoll eine Fahrzeugbewertung vorzunehmen. Im Stile eines Kurzgutachtens erhalten Sie von uns eine Übersicht über den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeugs. Sie benötigen für eine der folgenden Situationen über den Wert Ihres Kraftfahrzeuges eine qualifizierte Aussage.

Kaskogutachten

Sollten Sie Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigt haben, spricht man von einem Kaskoschaden. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die solche Schäden übernehmen würde.Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsbedingungen der Kaskoversicherungen, die Kostenübernahme eines Gutachtens mit Ihrer Versicherung zu klären.

Sondergutachten

Sollten Sie nicht wissen, welche Ursache ein bestimmter Schaden an Ihrem Fahrzeug hat, haben Sie die Möglichkeit ein Kfz Sondergutachten anfertigen zu lassen. Hierbei werden Laboruntersuchungen durchgeführt, um z.B. eine Brandursache zu ergründen, die vorher nicht erklärbar war.

Kurzgutachten

Sollten Sie einen Schaden haben, der eine Schadenhöhe von 750,00 € nicht überschreitet, so wird ein so genanntes Kurzgutachten erstellt. Schäden unterhalb dieser Summe werden als Bagatellschäden bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise Blechschäden bei dem der Schaden nur das Fahrzeug, nicht aber die Personen betrifft.

Das sagen unsere Kunden

FAQ

Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme von den Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, da dieses als Beweis für den Schaden verstanden werden kann und Sie hiermit ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Zu beachten ist, dass es belanglos ist, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.

Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir raten Ihnen: lehnen Sie einen von der gegnerischen Versicherung engagierten Gutachter in jedem Fall ab. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachter. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Bei einem Kaskoschaden ist der Fall anders. Sie können einen eigenen Gutachter beantragen, die Kosten hierfür werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der eigenen Versicherung ist daher empfehlenswert.

Bei dieser Frage muß erstmal zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden werden. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es Angebote mit Werkstattbindung. In diesem Fall ist eine freie Wahl der Werkstatt nicht zulässig, sondern wird von der Versicherung vorgegeben. Im Gegenzug ist dieses Angebot günstiger in der Prämie.

Bei einem Haftpflichtschaden können sie sich die Werkstatt, von der Vertragswerkstatt bis hin zur freien Werkstatt, frei aussuchen. Eventuell kann es bei Leasingfahrzeugen Einschränkungen geben. Hier sollten sie in einem Schadensfall ihren Vertragspartner kontaktieren, da eventuell in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss.

Wer nach einem Schaden zum KFZ-Gutachter Hamburg gehen möchte um ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen zu lassen, bekommt dies von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist dabei, dass der gegnerische Kfz- Halter schuld an dem Unfall ist. Wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Es empfiehlt sich, ggf. abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Kompetente Hilfe erhalten sie im Schadenfall bei KFZ-Gutachter Hamburg.

Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme von den Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, da dieses als Beweis für den Schaden verstanden werden kann und Sie hiermit ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Zu beachten ist, dass es belanglos ist, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.

Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir raten Ihnen: lehnen Sie einen von der gegnerischen Versicherung engagierten Gutachter in jedem Fall ab. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachter. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Bei einem Kaskoschaden ist der Fall anders. Sie können einen eigenen Gutachter beantragen, die Kosten hierfür werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der eigenen Versicherung ist daher empfehlenswert.

Bei dieser Frage muß erstmal zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden werden. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es Angebote mit Werkstattbindung. In diesem Fall ist eine freie Wahl der Werkstatt nicht zulässig, sondern wird von der Versicherung vorgegeben. Im Gegenzug ist dieses Angebot günstiger in der Prämie.

Bei einem Haftpflichtschaden können sie sich die Werkstatt, von der Vertragswerkstatt bis hin zur freien Werkstatt, frei aussuchen. Eventuell kann es bei Leasingfahrzeugen Einschränkungen geben. Hier sollten sie in einem Schadensfall ihren Vertragspartner kontaktieren, da eventuell in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss.

Wer nach einem Schaden zum KFZ-Gutachter Hamburg gehen möchte um ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen zu lassen, bekommt dies von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist dabei, dass der gegnerische Kfz- Halter schuld an dem Unfall ist. Wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Es empfiehlt sich, ggf. abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Kompetente Hilfe erhalten sie im Schadenfall bei KFZ-Gutachter Hamburg.

Sind sie der Unfallgeschädigte ist es natürlich ihr Recht die Werkstatt, in welcher der Schaden behoben werden soll, frei zu wählen. Auch wenn Ihnen ihre Versicherung eine Werkstatt vorgibt, müssen Sie sich nicht für diese entscheiden. Handelt es sich bei Ihrem Schaden nicht um einen Haftpflichtschaden sondern um einen Kaskoschaden, kann sich die Sachlage ändern. Viele Versicherungen bieten ihre Kaskoversicherungen günstiger an, wenn sich der Versicherte für eine Werkstattbindung entscheidet. Ist dies auch bei Ihnen der Fall gewesen, sind sie verpflichtet den Schaden ausschließlich bei einer der Partnerwerkstätte der Versicherung reparieren zu lassen.

Ja, man kann. Sollte man sich für eine Auszahlung der Schadenssumme entscheiden erhält man den Nettobetrag der kalkulierten Reparatursumme. Ob man das Fahrzeug reparieren lässt bleibt einem selbst überlassen. Erstattet wird hierbei neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung. Ob Sie sich für eine Auszahlung oder die Reparatur entscheiden, liegt in Ihrer Hand.

Als Geschädigter steht es Ihnen frei einen Anwalt zu beauftragen. Dabei kommt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers für die Anwaltskosten auf. Wir empfehlen Ihnen in einem Haftpflichtschadenfall immer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da durch diesen oftmals Ihre kompletten Schadenersatzansprüche eingefordert werden können.

Als Geschädigter steht es Ihnen frei einen Anwalt zu beauftragen. Dabei kommt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers für die Anwaltskosten auf. Wir empfehlen Ihnen in einem Haftpflichtschadenfall immer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da durch diesen oftmals Ihre kompletten Schadenersatzansprüche eingefordert werden können.

Natürlich kann man bei kleineren Schäden nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, allerdings kann es dann manchmal ganz schön teuer werden. Denn ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt gilt in keinerlei Hinsicht als beweissicherndes Dokument. Außerdem fehlen Informationen wie die Auskunft über die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. Durch diese fehlenden Angaben werden dann die Schadenersatzansprüche nicht richtig berechnet und der Fahrzeuginhaber verliert bares Geld. Daher empfehlen wir äußerst dringend immer einen Gutachter zu beauftragen, um böse Überraschungen vorzubeugen.

Wichtig ist, dass sie sofort die Schadenersatzansprüche sichern. Dazu können Sie als Geschädigter einen Gutachter ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen das benötigte Schadensgutachten erstellt. Mit diesem Gutachten können Sie im Anschluss Ihre Schadenersatzansprüche von der gegnerischen Versicherung einfordern. Auch die Kosten für den Gutachter und Ihren Anwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Wir empfehlen Ihnen immer einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung gestellt werden, arbeiten weniger in Ihrem Interesse sondern vielmehr im Interesse der Versicherung die Sie beauftragt – schließlich werden Sie von ihr bezahlt…

Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme der Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall. Mit diesem können Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug beweisen und Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Zu beachten ist, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.

Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir lehnen von einem von der Versicherung engagierten Gutachter aber in jedem Fall ab und empfehlen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachten. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.

Im Kaskoschadenfall ist das anders. Beauftragen können Sie einen eigenen Gutachter. Die Kosten werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung ist daher empfehlenswert.

GMKtec euer KFZ Gutachter in Hamburg fährt – wenn gewünscht – zum geschädigten oder auch zum Unfallort hin und nimmt den Schaden auf.
Wir sind als KFZ Gutachter in Hamburg immer für euch unterwegs und sind dabei nicht nur rein auf Hamburg beschränkt.
Gerne fahren wir auch nach Pinneberg, Ahrensburg, Barsbüttel, und viele weitere Vororte Hamburgs.

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