Wir erstellen Ihr Unfallgutachten nach einem Schaden
Kompetente & schnelle Abwicklung Ihres Unfallschadens!
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Auf der Arbeit
In Ihrer Werkstatt
Bei Ihnen zuhause
Keine Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an
Kosten trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung
Erfahrung
Expertise durch mehrjährige Erfahrung
Über 1000 erstellte Gutachten
Vertreten in Nord- & Süddeutschland
In drei Schritten zu Ihrem KFZ-Gutachten
Besichtigung des Fahrzeuges
Ob auf der Arbeit, bei Ihnen Zuhause oder in der Werkstatt. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo immer Sie es wünschen. Ausgerüstet mit modernem Equipment entdecken wir auch verborgene Schäden und dokumentieren alles beweissicher.
Wir berechnen die Kosten einer fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben und ermitteln alle weiteren schadensrelevanten Werte wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert.
Einreichung des Schadens bei der Versicherung
Wir versenden das Gutachten direkt an die Versicherung. Auf Wunsch kümmert sich unser Partneranwalt von hier an gern um die weitere Abwicklung des Schadens und übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Versicherung.
Wir handeln in Ihrem Interesse
Kompliziert und zeitaufwendig
LEISTUNGEN
Das sagen unsere Kunden
FAQ
Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme von den Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, da dieses als Beweis für den Schaden verstanden werden kann und Sie hiermit ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Zu beachten ist, dass es belanglos ist, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.
Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir raten Ihnen: lehnen Sie einen von der gegnerischen Versicherung engagierten Gutachter in jedem Fall ab. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachter. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Bei einem Kaskoschaden ist der Fall anders. Sie können einen eigenen Gutachter beantragen, die Kosten hierfür werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der eigenen Versicherung ist daher empfehlenswert.
Bei dieser Frage muß erstmal zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden werden. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es Angebote mit Werkstattbindung. In diesem Fall ist eine freie Wahl der Werkstatt nicht zulässig, sondern wird von der Versicherung vorgegeben. Im Gegenzug ist dieses Angebot günstiger in der Prämie.
Bei einem Haftpflichtschaden können sie sich die Werkstatt, von der Vertragswerkstatt bis hin zur freien Werkstatt, frei aussuchen. Eventuell kann es bei Leasingfahrzeugen Einschränkungen geben. Hier sollten sie in einem Schadensfall ihren Vertragspartner kontaktieren, da eventuell in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss.
Wer nach einem Schaden zum KFZ-Gutachter Hamburg gehen möchte um ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen zu lassen, bekommt dies von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist dabei, dass der gegnerische Kfz- Halter schuld an dem Unfall ist. Wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Es empfiehlt sich, ggf. abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist.
Kompetente Hilfe erhalten sie im Schadenfall bei KFZ-Gutachter Hamburg.
Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme von den Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, da dieses als Beweis für den Schaden verstanden werden kann und Sie hiermit ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Zu beachten ist, dass es belanglos ist, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.
Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir raten Ihnen: lehnen Sie einen von der gegnerischen Versicherung engagierten Gutachter in jedem Fall ab. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachter. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Bei einem Kaskoschaden ist der Fall anders. Sie können einen eigenen Gutachter beantragen, die Kosten hierfür werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der eigenen Versicherung ist daher empfehlenswert.
Bei dieser Frage muß erstmal zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden werden. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es Angebote mit Werkstattbindung. In diesem Fall ist eine freie Wahl der Werkstatt nicht zulässig, sondern wird von der Versicherung vorgegeben. Im Gegenzug ist dieses Angebot günstiger in der Prämie.
Bei einem Haftpflichtschaden können sie sich die Werkstatt, von der Vertragswerkstatt bis hin zur freien Werkstatt, frei aussuchen. Eventuell kann es bei Leasingfahrzeugen Einschränkungen geben. Hier sollten sie in einem Schadensfall ihren Vertragspartner kontaktieren, da eventuell in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss.
Wer nach einem Schaden zum KFZ-Gutachter Hamburg gehen möchte um ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen zu lassen, bekommt dies von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist dabei, dass der gegnerische Kfz- Halter schuld an dem Unfall ist. Wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Es empfiehlt sich, ggf. abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist.
Kompetente Hilfe erhalten sie im Schadenfall bei KFZ-Gutachter Hamburg.
Sind sie der Unfallgeschädigte ist es natürlich ihr Recht die Werkstatt, in welcher der Schaden behoben werden soll, frei zu wählen. Auch wenn Ihnen ihre Versicherung eine Werkstatt vorgibt, müssen Sie sich nicht für diese entscheiden. Handelt es sich bei Ihrem Schaden nicht um einen Haftpflichtschaden sondern um einen Kaskoschaden, kann sich die Sachlage ändern. Viele Versicherungen bieten ihre Kaskoversicherungen günstiger an, wenn sich der Versicherte für eine Werkstattbindung entscheidet. Ist dies auch bei Ihnen der Fall gewesen, sind sie verpflichtet den Schaden ausschließlich bei einer der Partnerwerkstätte der Versicherung reparieren zu lassen.
Ja, man kann. Sollte man sich für eine Auszahlung der Schadenssumme entscheiden erhält man den Nettobetrag der kalkulierten Reparatursumme. Ob man das Fahrzeug reparieren lässt bleibt einem selbst überlassen. Erstattet wird hierbei neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung. Ob Sie sich für eine Auszahlung oder die Reparatur entscheiden, liegt in Ihrer Hand.
Als Geschädigter steht es Ihnen frei einen Anwalt zu beauftragen. Dabei kommt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers für die Anwaltskosten auf. Wir empfehlen Ihnen in einem Haftpflichtschadenfall immer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da durch diesen oftmals Ihre kompletten Schadenersatzansprüche eingefordert werden können.
Als Geschädigter steht es Ihnen frei einen Anwalt zu beauftragen. Dabei kommt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers für die Anwaltskosten auf. Wir empfehlen Ihnen in einem Haftpflichtschadenfall immer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da durch diesen oftmals Ihre kompletten Schadenersatzansprüche eingefordert werden können.
Natürlich kann man bei kleineren Schäden nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, allerdings kann es dann manchmal ganz schön teuer werden. Denn ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt gilt in keinerlei Hinsicht als beweissicherndes Dokument. Außerdem fehlen Informationen wie die Auskunft über die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. Durch diese fehlenden Angaben werden dann die Schadenersatzansprüche nicht richtig berechnet und der Fahrzeuginhaber verliert bares Geld. Daher empfehlen wir äußerst dringend immer einen Gutachter zu beauftragen, um böse Überraschungen vorzubeugen.
Wichtig ist, dass sie sofort die Schadenersatzansprüche sichern. Dazu können Sie als Geschädigter einen Gutachter ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen das benötigte Schadensgutachten erstellt. Mit diesem Gutachten können Sie im Anschluss Ihre Schadenersatzansprüche von der gegnerischen Versicherung einfordern. Auch die Kosten für den Gutachter und Ihren Anwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Wir empfehlen Ihnen immer einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung gestellt werden, arbeiten weniger in Ihrem Interesse sondern vielmehr im Interesse der Versicherung die Sie beauftragt – schließlich werden Sie von ihr bezahlt…
Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung handelt es sich bei einer Kaskoversicherung um eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Vertrag andere Ansprüche haben. Die Übernahme der Kosten für einen Gutachter sind nicht mehr selbstverständlich, wie es bei einem Haftpflichtschaden der Fall wäre. Daher prüfen Sie zunächst in Ihren Unterlagen, welche Ansprüche Sie an ihre Versicherung stellen dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens empfehlen wir Ihnen in jedem Fall. Mit diesem können Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug beweisen und Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Zu beachten ist, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Voll- oder Teilkaskoschaden handelt.
Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir lehnen von einem von der Versicherung engagierten Gutachter aber in jedem Fall ab und empfehlen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachten. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Im Kaskoschadenfall ist das anders. Beauftragen können Sie einen eigenen Gutachter. Die Kosten werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung ist daher empfehlenswert.
GMKtec euer KFZ Gutachter in Hamburg fährt – wenn gewünscht – zum geschädigten oder auch zum Unfallort hin und nimmt den Schaden auf.
Wir sind als KFZ Gutachter in Hamburg immer für euch unterwegs und sind dabei nicht nur rein auf Hamburg beschränkt.
Gerne fahren wir auch nach Pinneberg, Ahrensburg, Barsbüttel, und viele weitere Vororte Hamburgs.